10. März 2020

Lebensmittel richtig beschriften

Was Sie bei der Lebensmittel-Kennzeichnung beachten müssen

Stellen auch Sie Lebensmittel her und möchten wissen, welche Angaben auf Ihrem Etikett stehen müssen? Dieser Blogbeitrag soll Ihnen helfen, das Gesetz besser zu verstehen, damit Sie in Zukunft eigene gesetzeskonformen Lebensmittel-Etiketten erstellen können.

Für den Schutz des Konsumenten hat das EDI vor einigen Jahren eine Verordnung erlassen, die besagt, dass alle verpackten Lebensmittel nach ganz bestimmten Kriterien beschriftet sein müssen. Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Strafen von bis zu Fr. 20’000.- rechnen. Unternehmen, die diese Informationen weglassen, verhalten sich gesetzeswidrig, verärgern ihre Kunden und die Produkte bleiben immer öfter in den Regalen liegen.

 «Als Allergiker ist es für mich sehr wichtig zu wissen, welche Zutaten verwendet werden. Da mein Wohlbefinden davon abhängt, kaufe ich im Prinzip keine Lebensmittel, die nicht genau deklariert sind. Das Risiko ist für mich einfach zu gross.» – Remo Meyer

Besonderen Fokus legt das Departement auf die verwendeten Zutaten. Die Produzenten müssen alle Produkte, die unter «Allergene» fallen, speziell hervorheben. Zutatenherkunft, Produktbezeichnung, Datum und noch vieles mehr müssen ebenfalls für den Konsumenten klar ersichtlich sein.

Hier die wichtigsten Angaben, die auf Ihrem Etikett nicht fehlen dürfen:

  • Korrekte Produktbezeichnung
  • Zutatendeklaration beginnen mit: «Zutaten:»
  • Zutaten: in mengenmässig absteigender Reihenfolge
  • Zutatenherkunft (CH, D…)
  • Bei leicht verderblichen Produkten zwingend: «Zu verbrauchen bis:»
  • Optional Herstellungszeitpunkt
  • Vollständige Herstelleradresse
  • Herstellungsort: «Hergestellt in der Schweiz»
  • Schriftgrösse: mind. 6 Punkt
  • Allergene: fett, unterstrichen oder in Grossbuchstaben
  • Bei grösseren Etiketten: Nährwerttabelle zwingend ansonsten optional
  • Bei Kühlprodukten: Aufbewahrungstemperatur zwingend
     

Oben aufgeführte Angaben gelten nur für den Kanton Zürich und sind ohne Gewähr. Für genauere Infos melden Sie sich am besten bei Ihrem Kantonalen Labor.
Merkblatt Kennzeichnung (PDF)
 

Wer ist von diesem Gesetz betroffen?

Die Verordnung betrifft nicht nur grosse Lebensmittelproduzenten, sondern alle, die verpackte Lebensmittel verkaufen. Oft geht vergessen, dass davon auch Bäckereien und Cafeterien betroffen sind, die z.B. Sandwiches an der Theke anbieten. Aber auch sogenannte Direktvermarkter, wie Bauernhöfe, die beispielsweise einen eigenen Hofladen betreiben. Gerade kleine bis mittlere Unternehmen haben oft nicht die nötigen Ressourcen, um sich mit den Details der Verordnung auseinanderzusetzen und alle Allergene, Zutaten etc. gesetzeskonform zu deklarieren. Erst recht nicht eine komplette Datenbank zu generieren und diese regelmässig zu aktualisieren. Deshalb haben wir von der ADES AG eine unkomplizierte, preiswerte Etikettierlösung konzipiert, mit der jeder Lebensmittelproduzent mit wenigen Klicks sein gewünschtes Etikett erhält und dabei die gesetzlichen Richtlinien einhält. Für Produzenten, die Ihre Lebensmittel weiterhin verkaufen möchten, ist eine solche Etikettieranwendung von grosser Bedeutung.


Die Lösung für eine lebensmittelkonforme Beschriftung

Mit dem Etikettier-Set von ADES AG sind Sie in der Lage alle Gesetzesanforderungen für Lebensmittel-Etiketten zu erfüllen. Mit dabei ist ein Farbetikettendrucker inklusive Touchpad über den Sie Ihr gewünschtes Etikett per Klick auswählen können. Allergene werden automatisch hervorgehoben und alle nötigen Informationen sind platziert. Sie erhalten eine Vorlage mit allen erforderlichen Angaben, die mit der Zutaten-Datenbank verbunden ist. Ihre Mitarbeiter wählen über das Touchdisplay nun das gewünschte Etikett aus, geben die Anzahl Etiketten ein und schon wird das Etikett mit den korrekten, variablen Infos gedruckt.

Haben Sie bereits eine vorhandene Datenbank oder arbeiten Sie mit einer Gastrosoftware, wie z.B. Pauli’s Kitchen Solution? Das ist kein Problem, unsere Etikettierlösung kann direkt aus Ihrem Programm heraus betrieben werden.

Beispiel

Nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, kam das Kantonsspital Glarus auf uns zu, mit der Bitte sie bei der Lebensmittel-Kennzeichnung zu unterstützen. Mit unserer Etikettierlösung beschriftet die Cafeteria des Spitals nun alle inhouse produzierten Lebensmittel selbst. Wie das geht, sehen Sie hier:

Praxisbericht Cafeteria Kantonsspital Glarus (PDF)

Spezialetiketten für Lebensmittel

Wussten Sie, dass man nicht einfach beliebige Etiketten für die Lebensmittelauszeichnung verwenden darf? Manche Etiketten beinhalten Klebstoffe, die für Lebensmittel ungeeignet sind. Ausserdem sollte man unbedingt darauf achten, dass das verwendete Material geeignet ist für niedrige Temperaturen (Kühlschrank, Tiefkühler) ansonsten könnte das Etikett sehr rasch abfallen.

Damit Sie auf Nummer sicher gehen können, empfehlen wir unsere Lebensmittel-Etiketten. Sie sind lebensmittelkonform und dürfen ohne Bedenken dafür verwendet werden. Je nachdem was beschriftet werden soll, bieten wir anwendungsspezifisches Etikettenmaterial:

  • Etiketten für Tiefkühlprodukte
  • Etiketten, die beständig gegen Feuchtigkeit sind
  • Sehr qualitative Kunststoff-Etiketten für dauerhafte Auszeichnungen
  • Etiketten, die direkt auf Lebensmittel geklebt werden
  • Sich in Wasser komplett auflösende Catering-Etiketten
     

Und noch vieles mehr…

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