26. April 2021

Worauf Sie bei der Beschriftung von Chemikalien achten müssen

Anforderungen an die Gefahrenkennzeichnung von chemischen Produkten.

Als Gefahrstoffe werden gefährliche Stoffe bezeichnet, die ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen. Typischerweise handelt es sich dabei vor allem um industrielle Chemikalien, aber auch herkömmliche Produkte wie Reinigungs- und Desinfektionsmittel fallen in diese Kategorie.

Bevor Sie mit der Beschriftung Ihrer Chemiekalienbehälter und -fässer beginnen, sollten Sie die wichtigsten Vorschriften kennen. Die CLP-Verordnung (Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) regelt, wie Gefahrstoffe gesetzeskonform nach dem Global Harmonisierten System (GHS) zu beschriften sind.

Globally Harmonized System (GHS)

In der Schweiz werden chemische Produkte nach dem international einheitlichen System „GHS“ gekennzeichnet. Es dient der weltweiten Vereinheitlichung von Chemikalien. GHS ist ein internationales Regelwerk zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien. Dieses System umfasst neun Gefahrensymbole, die auf gefährliche Eigenschaften von Chemikalien hinweisen. Die schwarzen Zeichen mit rotem Rahmen lösen seit 2017 die bisher in Europa verwendeten orangen Symbole endgültig ab.


Pflichtangabe auf Chemie-Etiketten:

– Kennzeichnung muss gut lesbar sein (mind. Arial 7 Punkt)
– Informationen in mind. 2 Amtssprachen
– Produktname und Produktbeschreibung
– alle zutreffenden Gefahrensymbole/Gefahrenpiktogramme (mind. 10 x 10 mm)
– Gefahrenhinweise (H-Satz)
– Sicherheitshinweise (F-Satz)
– Gefahrenstufe (Signalwort)
– Gebrauchsanweisung
– Inhaltsstoffe
– Füllmenge
– Name, Adresse und Telefonnummer des Herstellers
– je nach Gefahrstoff: CHZ-Nummer


Materialanforderungen (BS5609-Zertifikat)

Des Weiteren sollten die von Ihnen verwendeten Etiketten bestimmte Materialanforderungen erfüllen. ADES Etiketten sind resistent gegenüber schädlichen Umwelteinflüssen, hohen Temperaturen und aggressiven Substanzen, wie z.B. Reinigungsmittel, Salzwasser, Öl und Benzin. Ausserdem sind die Etiketten BS5609-zertifiziert und damit für den Einsatz in Seewasser geeignet. Damit wird garantiert, dass Ihre Etiketten inkl. Druckbild auch nach drei Monaten in Seewasser weiterhin lesbar sind und gut auf den Behältern haften. Die Etiketten sind sowohl für die Kennzeichnung von Gefahrgut als auch für Gefahrstoffe geeignet.

Je nach Gebinde müssen Ihre Etiketten bestimmte Mindestgrössen aufweisen:

  • Für Behälter bis 3l:  105 x 57 mm
  • Für Behälter von 3l bis 50l:  105 x 74 mm
  • Für Behälter von 50l bis 500l: 148 x 105 mm
  • Für Behälter über 500l: 215 x 145 mm

Colorprint Etikettendrucker mit Spezialtinte

Damit Ihre Gefahrstoff-Kennzeichnung vollständig GHS-konform ist, sollten Sie Ihre Etiketten unbedingt mit Pigmenttinte bedrucken. Dadurch ist das Druckbild licht-, wisch- und wasserfest. Ein Grossteil unserer Colorprint Serie arbeitet mit dieser Art von Tinte und ermöglicht Ihnen so ein sehr resistentes Druckbild. In Kombination mit ADES GHS-Etiketten erhalten Sie sehr widerstandsfähige sowie langlebige Etiketten.

Komplette GHS-Lösungen

Die ADES Etikettierlösungen für Gefahrstoffe sind so konzipiert, dass alle oben erwähnten Vorschriften eingehalten werden können. Sie sind damit in der Lage gleich mit der gesetzeskonformen Beschriftung Ihrer Chemikalien zu beginnen. Im Set ist alles enthalten, was Sie für die Gestaltung und den Druck von Gefahrstoff-Etiketten benötigen: Drucker, GHS-Etiketten, Pigmenttinte, Software etc. Verwenden Sie die Gestaltungssoftware, um Ihre individuellen Etiketten mit den entsprechenden Gefahrensymbolen, Texten, Strichcodes usw. zu erstellen. Anschliessend können Sie Ihre Etiketten nach Bedarf ausdrucken und auf Ihre Produkte kleben.




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